Dem Völkerrechtsexperten Claus Kreß zufolge gibt es im Gaza-Konflikt derzeit keine Anzeichen für israelische Kriegsverbrechen.
Prof. Claus Kreß ist neben seiner Lehrtätigkeit an der Uni Köln u.a. noch Direktor des Kölner Instituts für Friedenssicherungsrecht an der Universität Köln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kre%C3%9F
Er stellt bei der Hamas klar „grobe Verstöße gegen das Konfliktvölkerrecht“ fest, da sie „gezielte Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung unternimmt.“
Darüber hinaus begehe die Hamas aber auch „Kriegsrechtsverstöße im Hinblick auf die Zivilisten im Gazastreifen, und zwar dadurch, dass sie systematisch militärische Ziele und zivile Orte miteinander vermischt und dadurch die Zivilisten im Gazastreifen in eine eminente, ständige Gefahr bringt, Opfer der Kampfhandlungen zu werden.“
Er stellt sogar die Frage in den Raum, ob angesichts der „umfangreichen Angriffen, die ja Terrorcharakter annehmen, weil sie Schrecken über die israelische Zivilbevölkerung bringen sollen“, hier nicht bereits die Schwelle eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erreicht wurde.
Hinsichtlich des Einsatzes der israelischen Armee unterscheidet Prof. Kreß zwei Ebenen, zum einen die Frage, ob sich Israel aus völkerrechtlicher Sicht verteidigen darf.
„Keinem Staat ist in einer Situation der tödlichen Bedrohung durch Raketenangriffe von außen ein Selbstverteidigungsrecht zu bestreiten. Das ist richtig. Ich will jetzt an dieser Stelle zunächst einmal festhalten: Israel verfügt über ein Selbstverteidigungsrecht, und zwar auch hier ausdrücklich unabhängig von der schwierigen Frage, wie der Gazastreifen völkerrechtlich exakt zu qualifizieren ist“.
Die zweite Ebene betrifft die Frage der Verhältnismäßigkeit: Ist die Ausübung des anerkannten Selbstverteidigungsrechts von Israel angesichts der aktuellen Lage im Gazastreifen außer Verhältnis geraten zu der Gefahr, die von der Hamas ausgeht?
Hier macht Prof. Kreß deutlich, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht von den Opferzahlen auf beiden Seiten abhänge.
„…ein verteidigender Gewalteinsatz wird nicht bereits deshalb unverhältnismäßig, weil die Schäden, die er mit sich bringt, so sie erforderlich sind, über das Ausmaß der Gefahr und der Schäden für den eigenen, den Verteidigungsstaat hinausgehen“.
Er macht darauf aufmerksam, dass Israel seit Jahren einer Bedrohung ausgesetzt sei.
„Und wir müssen dort auch die psychologische Belastung bedenken, die es bedeutet für Menschen, im Grunde genommen ständig mit der Möglichkeit konfrontiert zu sein, Schutzbunker aufzusuchen, sodass ein normales Leben nur unter ganz großen Schwierigkeiten möglich ist“.
Im Augenblick seien für ihn Verstöße gegen Völkerrecht nur auf Seite der Hamas erkennbar. Er weist darauf hin, dass „Israel in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen“ habe, „das eigene Militärjustiz-System zu verbessern, um jedem Verdachtsmoment, dass Kriegsverbrechen begangen worden sein könnten, nachzugehen.“
Hier das ganze Interview:
Damit man mir nicht einseitige Berichterstattung (!)vorwirft, hier auch eine Gegenansicht: