Dürfen kirchliche Einrichtungen das Kopftuch verbieten?

Das BAG hat gestern entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben grundsätzlich mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht zu vereinbaren ist. Nach Auffassung des BAG kann den Arbeitnehmern in einer kirchlichen Einrichtung regelmäßig das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagt werden. Im Einzelfall könne eine Entscheidung aber auch anders ausfallen, zum Beispiel wenn jemand in einem Labor arbeite und wenig Kontakt zu Außenstehenden habe.

Die konkrete Klage einer muslimischen Krankenschwester verwies das Gericht jedoch zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm, weil unklar war, ob die Klinik tatsächlich eine kirchliche Einrichtung ist. Darüber hinaus war offen, ob die Klägerin im Streitzeitraum leistungsfähig war.

(Urteil v. 24.09.2014, Az. 5 AZR 611/12)

http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/septembertermine.html#24

Dieses Urteil geht der hochaktuellen Frage nach, ob und inwieweit Beschäftigte eines konfessionellen Arbeitgebers Symbole anderer Religionen zur Schau stellen dürfen.

Dem Bundesarbeitsgericht liegt zum ersten Mal ein solcher Fall vor. Bislang gibt es nur höchstrichterliche Entscheidungen zum Umgang mit dem Kopftuch in privaten und staatlichen Einrichtungen.

http://www.zeit.de/karriere/2014-09/bundesarbeitsgericht-kopftuch-kirchen-arbeitsrecht

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/arbeit-bag-kirchliche-einrichtungen-duerfen-kopftuch-verbieten_id_4157645.html

Ein Plädoyer gegen das Urteil:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-09/kopftuch-krankenhaus-urteil-verbot-kommentar

Der Autor stellt die Frage in den Raum, ob die Gründe des Kopftuchverbots vielleicht ganz woanders lägen. Er hat die Vermutung, dass wirtschaftliche Erwägungen der eigentliche Grund sei.

Zum Beispiel in der Angst, dass die Patienten wegbleiben, wenn sie von einer Kopftuchträgerin versorgt werden?

Er fragt sich, ob das Krankenhaus stellvertretend eine nicht geführte gesellschaftliche Debatte ausfechte, in der es nur verlieren könne.

Denn ob die Krankenschwester mit ihrem Kopftuch ihre Loyalität zum evangelischen Krankenhaus aufkündigt, ließe sich in wenigen Gesprächen herausfinden. Wenn beide Seiten dazu bereit sind. Hat mal ein Geschäftsführer mit der Frau gesprochen? Hat er ihr den Respekt vor ihrem Glauben gezeigt, der aus Grußworten evangelischer und katholischer Bischöfe zum Ramadan und zum Zuckerfest spricht?

(Hier kann ich nur anmerken, dass Respekt auf Gegenseitigigkeit beruhen sollte.)

Ein Plädoyer für das Urteil:

(wird nachgereicht)

Bis dahin stellvertretend:

CSU-Generalsekretär Andy Scheuer begrüßt das Urteil. „Es ist eine richtige und gute Entscheidung.“ Das Urteil sorge für rechtliche Klarheit. „Wir leben in einem christlich geprägten Land und ein christlicher Arbeitgeber kann Symbole anderer Religionen verbieten. Diese rechtliche Klarstellung wird unserer Kultur und den Wurzeln unseres Landes gerecht“, sagte Scheuer.

http://www.rp-online.de/politik/kopftuch-verbot-in-klinik-ist-rechtens-aid-1.4551899

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