Kunstmuseum Bern nimmt Gurlitt-Erbe an

Der Fund der über 1.500 Stücke umfassenden Sammlung des früheren NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, erst 2013 bekannt, hat weltweit für großes Aufsehen geregt. Hiervon sind 499 Werke inszwischen als Raubkunst identifiziert worden. Der im Mai 2014 verstorbene Cornelius Gurlitt, Sohn und Erbe von Hildebrand Gurlitt, hat die Stiftung des Kunstmuseums Bern als Alleinerbin bestimmt.

Vor einigen Tagen hat das Kunstmuseum dieses umstrittene Erbe angenommen:

http://www.zeit.de/kultur/kunst/2014-11/kunstmuseum-bern-erbe-cornelius-gurlitt/seite-2

Video:

http://www.zeit.de/video/2014-11/3906973735001/gurlitt-sammlung-kunstmuseum-bern-nimmt-gurlitt-erbe-an

Es wurde eine gemeinsame Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern unterzeichnet. Laut Vereinbarung soll die Sammlung zwischen der Bundesrepublik und dem Kunstmuseum Bern aufgeteilt werden.

Die Raubkunst verbleibt in der Obhut der von Bund und Bayern bereits vor einem Jahr eingesetzten Taskforce, die sich weiterhin um die Provenienzforschung kümmert und nach möglichen Erben sucht. Diese Restitutionskosten werden gemeinsam vom Bund und vom Land Bayern übernommen.

Interessant ist, dass Cornelius Gurlitt noch kurz vor seinem Tod die Selbstverpflichtung eingegangen ist, die „Washingtoner Prinzipien“ auf seine Privatsammlung anzuwenden. Diese „Washingtoner Prinzipien“ gelten nur für öffentliche Museen bzw. öffentliche Einrichtungen und haben zum Ziel, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmten Kunstwerke der Raubkunst zu identifizieren, deren Vorkriegseigentümer oder Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.

Diese Selbstverpflichtung hat Deutschland mit einer „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 9. Dezember 1999 sowie einer „Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung“ konkretisiert.

Für Rechercheure könnte es von Bedeutung sein, dass seit Montag neben der Raubkunst auch die Geschäftsbücher von Gurlitt auf der Internetseite der Datenbank Lost Art zu finden sind.

Werke, für die sich keine Nachfahren finden lassen, sollen öffentlich präsentiert werden, um mögliche Erben anzusprechen.

Somit verbleiben die Problemfälle in der Bundesrepublik, wohingegen die unbelasteten Werke an das Kunstmuseum Bern gehen. Das Museum plant, eine eigene Forschungsstelle einrichten. Außerdem sollen die 1937 im Zuge der Aktion „entartete Kunst“ beschlagnahmten Werke – 477 insgesamt – an die damals beraubten Museen bevorzugt entliehen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Pläne realisiert werden können. Eine Cousine des Verstorbenen (immerhin 86 Jahre alt!) hat nämlich Anspruch auf dieses Erbe erhoben und letzte Woche einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht in München beantragt.

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