Israels Minister Orbach im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mitte November 2014 war Uri Orbach, Israels Minister für Senioren- und Pensionärsangelegenheiten, zu Besuch im BMAS in Berlin. Primär ging es im Gespräch zwischen ihm und der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles um die sog. Ghettorenten, die Renten für ehemalige Ghettobeschäftigte.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit ihrem Gast, dem israelischen Minister für Senioren- und Pensionärsangelegenheiten, Uri Orbach

Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG, „Ghettorenten“) wurde im Juni 2014  geändert. Die Umsetzung soll bis Ende des ersten Quartals 2015 abgeschlossen sein.

Das „Ghettorentengesetz“ regelt die Anerkennung von „freiwilliger Arbeit“ während des Aufenthaltes in einem Ghetto zur Zeit des Nationalsozialismus.

Das Gesetz erging 2002 nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (Urteil v. 18.06.1997, Az. 5 RJ 66/95) zum Ghetto Lodz. In diesem Urteil wurde u.a. festgestellt, dass

  • ein rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wenn nichtselbständige Arbeit aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet wird, und
  • eine Beschränkung der Freizügigkeit des Arbeitnehmers dies grdsl. nicht ausschließt.

Erst nach einem weiteren Grunsatzurteil des BSG vom Juni 2009 (Az. B 13 R 139/08 R) wurde das Merkmal der „Freiwilligkeit“ weniger restriktiv ausgelegt. Dem BSG zufolge „erfüllt auch die Annahme einer vom Judenrat angebotenen Arbeit das Tatbestandsmerkmal der „aus eigenem Willensentschluss“ zustande gekommenen Beschäftigung.“ Diese Arbeit gilt damit juristisch als „freiwillig“.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ergeben sich aus dem „Ghettorentengesetz“ Rentenansprüche für jüdische Ghettobewohner in den ehemals von Deutschland besetzten Gebieten sowie für deren Hinterbliebene.

In rund 1.000 noch rechtshängigen Verfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund den Rentenanspruch bereits anerkannt. In etwa 65.000 Ablehnungsfällen wurde das Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen, so dass die noch lebenden ehemaligen Ghettoinsassen in naher Zukunft eine Rente erhalten können oder bereits bekommen.

Fazit:

Es mutet zynisch an, im Zusammenhang mit der Arbeit in einem Ghetto von einer freiwilligen Arbeit zu sprechen, zumal die Ghetto-Insassen das Ghetto normalerweise nicht verlassen durften und konnten. Aber in diesem Fall rechtfertigt der Zweck tatsächlich das Mittel.

Weitere Links zur „Ghettorente“:

http://www.deutschlandradiokultur.de/der-bittere-geschmack-des-sieges.1079.de.html?dram:article_id=176290

http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/NRW/holocaust-ueberlebende-opfer-kungeleien-1490010.html

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