Hier gibt es das Mindestlohngesetz (MiLoG) als PDF.
Wie sagte schon Kant? 🙂
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Von Interesse könnten § 3 sein, der die Unabdingbarkeit des Mindestlohns regelt, § 20, der die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns statuiert sowie § 21 (Bußgeldvorschrift). Nach § 21 Abs. 3, § 21 Abs. 1 Nr. 9 stellt ein Verstoß gegen § 20 eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden kann.
– Alle Angaben natürlich ohne Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. –
🙂
Interessant, dass nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit der Mindestlohn die Zahl der Hartz IV-Aufstocker um 60.000 reduzieren könnte. Es werden Einsparungen von 700 bis 900 Millionen Euro erwartet.
Das sind doch mal gute Nachrichten! Unglaublich, dass es immer noch vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gibt, die so wenig verdienen, dass sie ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind. Das Gesetz ist daher ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Dem Thema „Mindestlohn“ haben die sog. Wirtschaftsweisen auch einige Seiten in ihrem aktuellen Jahresbericht mit dem Titel „Mehr Vertrauen in Marktprozesse“ gewidmet.
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg201415/JG14_07.pdf (ab Seite 17)