Nach Angaben von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon soll der „Staat Palästina“ am 1. April 2015 dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. Ab diesem Zeitpunkt gelte das Rom-Statut für Palästina.
Dem Strafgerichtshof zufolge bezieht sich die Anerkennung der Gerichtsbarkeit auf den Zeitraum seit dem 13. Juni 2014. Damit könnten theoretisch auch Vorfälle während des jüngsten Gaza-Kriegs untersucht werden.
„Die Anerkennung der Zuständigkeit führt aber nicht automatisch zu einem Ermittlungsverfahren“, erklärte der Sprecher. Die Anklage müsse jeden Fall prüfen und vor Eröffnung eines Verfahrens einen richterlichen Beschluss beantragen.
Die Palästinenser erklärten sich mit der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für mögliche Verbrechen auf dem von ihr kontrollierten Gebiet einverstanden. Die israelische Organisation „Schurat Hadin„, die Terroropfer vertritt, kündigte zuletzt Verfahren gegen drei ranghohe Mitglieder der „Autonomiebehörde“ an. Sie wolle beim Strafgerichtshof gegen Regierungschef Rami Hamdallah, Geheimdienstchef Madschid Faradsch sowie das Führungsmitglied Dschibril Radschub vorgehen. Sie seien für Raketenangriffe auf Israel aus dem Gazastreifen verantwortlich, erklärte die Organisation.
Weder die USA noch Israel sind Mitglieder im internationalen Strafgerichtshof.