Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte Anfang Februar 2015 drei Palästinenser wegen versuchter schwerer Brandstiftung (§§ 306a, 22 StGB) zu Bewährungsstrafen. Die Angeklagten haben Ende Juli 2014 mehrere Molotowcocktails auf die Synagoge in Wuppertal geworfen. Zwei Angeklagten wurden zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe, ohne konkretes Strafmaß, verurteilt.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht in der Tat keine Anhaltspunkte für Antisemitismus fand.
Der Staatsanwalt hatte jeweils Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt. Er forderte für die „erwachsenen Täter“ zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe, für den jüngsten zwei Jahre.
[…] Der Staatsanwalt wies Erklärungen zweier Angeklagter zurück, sie hätten auf den Konflikt zwischen Israel und ihrem Heimatland Palästina aufmerksam machen wollen: „Wenn sie ein brennendes Zeichen gewollt wollten, dann hätte eine Kerze ja wohl genügt.“ […]
Gegen dieses Urteil soll die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben.
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