BGH – Exhumierung zur Feststellung von Vaterschaften

Der BGH hat das verfassungsrechtlich geschützte Recht von Kindern auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt. Das postmortale Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen müsse im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes zurücktreten, entschieden die Karlsruher Richter.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-xii-zb-20-14-v-uneheliches-kind-exhumierung-kenntnis-von-abstammung/

 

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..