Der BGH hat das verfassungsrechtlich geschützte Recht von Kindern auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt. Das postmortale Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen müsse im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes zurücktreten, entschieden die Karlsruher Richter.