Jörg L. muss fünf Jahre in Haft

Mit Urteil v. 26.02.2015 hat das LG Lüneburg Jörg L. zu fünf Jahren Haft verurteilt (Az. 33 KLs 20/14).

Die Kammer bejahte sechs besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit, viermal in Verbindung mit versuchter Nötigung und einmal in Verbindung mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen. Dazu kamen sechs weitere Einzelfälle von Geheimnisverrat.

Gegen 15 Absolventen wurde ermittelt. Das niedersächsische Justizministerium soll bereits Verfahren zur Aberkennung eingeleitet haben.

Übrigens hat ein Gutachter den verurteilten Richter für voll schuldfähig gehalten. Die Anwälte des Jörg L. werden vermutlich gegen das Urteil Revision einlegen.

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