Wenn der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung wegen Verfehlungen droht, flüchten viele Arbeitnehmer übereilt in einen Aufhebungsvertrag. Praktisch, wenn der schon vorbereitet ist und zudem einen Klageverzicht enthält. Das BAG hat aber entschieden, dass der Aufhebungsvertrag dennoch anfechtbar bleiben kann, wenn die Kündigungsandrohung widerrechtlich war, erklärt Sascha B. Greier.