Wer sein Smartphone im Auto als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche in die Hand nimmt, riskiert ein Bußgeld – auch ohne damit telefoniert zu haben. Dies entschied das OLG Hamm und folgte damit der obergerichtlichen Rechtsprechung.
Wer sein Smartphone im Auto als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche in die Hand nimmt, riskiert ein Bußgeld – auch ohne damit telefoniert zu haben. Dies entschied das OLG Hamm und folgte damit der obergerichtlichen Rechtsprechung.