Es geht voran im NPD-Verbotsverfahren: Die Richter prüfen derzeit intensiv den Antrag. Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist offen und hängt wohl auch davon ab, ob der Bundesrat seinen Antrag hinreichend nachbessern kann. Sollte es zu einer solchen Verhandlung kommen, will der Zweite Senat sie möglichst noch für 2015 ansetzen.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-npd-verbotsverfahren-bundesrat-nachbessern/