Der EuGH hat heute entschieden, dass Verlinkungen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten keine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn der Urheber die Inhalte auf der Website, zu der verlinkt wird, für jedermann zum freien Abruf bereithält. In diesem Fall soll es sogar keine Rolle spielen, ob der Nutzer die Verlinkung erkennen kann oder ob die Inhalte so in die Ausgangsseite eingebettet sind, dass der Nutzer nicht bemerkt, dass sie sich auf einer anderen Seite befinden.
http://blog.beck.de/2014/02/13/eugh-zur-urheberechtsverletzung-durch-verlinkung
Das Urteil des EuGH vom 13. Februar 2014 liegt schon eine Weile zurück. Insbesondere Blogger sollten diese Entscheidung kennen. 🙂