Glaubensfreiheit rechtfertigt nicht Sachbeschädigung

Eine Muslimin zerstörte in Essen ein Kunstwerk, durch das sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sah. Doch Glaubens- und Gewissensfreiheit bedeuten noch lange keinen Freibrief zur Sachbeschädigung, befand das OLG Hamm, das am Dienstag eine Geldstrafe von 400 Euro gegen die Studentin bestätigte.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-5rvs715-glaubensfreiheit-zerstoerung-geldstrafe/?utm_medium=email&utm_campaign=LTO-Newsletter+13%2F2015&utm_source=newsletter

Es handelte sich um eine Collage mit Bildern aus dem israelischen Comicroman „Blutspuren„.

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