Eine Muslimin zerstörte in Essen ein Kunstwerk, durch das sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sah. Doch Glaubens- und Gewissensfreiheit bedeuten noch lange keinen Freibrief zur Sachbeschädigung, befand das OLG Hamm, das am Dienstag eine Geldstrafe von 400 Euro gegen die Studentin bestätigte.
Es handelte sich um eine Collage mit Bildern aus dem israelischen Comicroman „Blutspuren„.