Eine stundenlange Haftunterbringung eines Gefangenen ohne Kleidung verstößt gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, entschied das BVerfG nun und hob zwei Gerichtsentscheidungen auf. Dabei betonten die Karlsruher Richter auch, dass sich Gerichte nicht ohne weiteres auf Ausführungen der JVA verlassen dürfen, wenn der Inhaftierte diese bestreitet.