Wenn es um Schönheitsreparaturen geht, meint der BGH es seit langem nicht gut mit Vermietern. Im Widerspruch zu ihrer eigenen jahrzehntelangen Rechtsprechung erklärten die Karlsruher Richter am Donnerstag kurzum tausende von Renovierungsklauseln zu Lasten von Mietern in deutschen Mietverträgen für unwirksam. Das Ende der Einzelfallentscheidungen ist das noch lange nicht, erklärt Dominik Schüller.