Verbraucher klagen erfolgreich gegen Vodafone

Vodafone ist bei früheren Mahnungen über das Ziel hinausgeschossen und hat säumige Kunden zu sehr unter Druck gesetzt, entschied der BGH am Donnerstag. Der Hinweis, das Unternehmen sei verpflichtet, die „unbestrittene“ Forderung der Schufa mitzuteilen, mache die tatsächlichen rechtlichen Anforderungen nicht deutlich genug.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-i-zr-157-13-vodafone-schufa-verbraucherschutz/?utm_medium=email&utm_campaign=LTO-Newsletter+13%2F2015&utm_source=newsletter

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