BGH: Kinderlärm muss man ertragen

Entsteht neben dem Mietobjekt plötzlich ein Bolzplatz, auf dem Kinder lärmen, sind alle Parteien recht hilflos. Der genervte Anwohner kann deswegen nicht die Miete mindern, meint der BGH. Denn was der Vermieter nach dem Immissionsschutz hätte dulden müssen, das muss auch der Mieter ertragen. Diese Risikoverteilung findet Dominik Schüller nur fair.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-197-14-mietminderung-kinderlaerm-bolzplatz/?utm_medium=email&utm_campaign=LTO-Newsletter+19%2F2015&utm_source=newsletter

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