Auch wer krank ist, hat einen Anspruch auf Mindestlohn. Dies ergebe sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, entschied das BAG – zunächst für fast 22 000 Arbeitnehmer deutschlandweit. Arbeitsrechtler sehen darin aber eine Richtungsentscheidung auch für das neue Mindestlohngesetz.