Der Branchenmindestlohn ist auch für Zeiten zu zahlen, in denen ein Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat, sagt das BAG. Warum man diese Entscheidung auf den gesetzlichen Mindestlohn übertragen kann und wieso sie nur vordergründig arbeitnehmerfreundlich ist, aber gerade auch den Arbeitgebern zu Gute kommt, erläutert Ulrich Sittard.