Wer sich nicht sofort zur Homo-Ehe bekennt, macht sich der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ schuldig. Sie halten das für übertrieben? Dann hatten Sie wohl noch nicht mit Debattenwächtern wie Volker Beck zu tun.
von Jan Fleischhauer
Schön, dass es noch Journalisten gibt, die eine „Meinungsdiktatur“ kritisch sehen.
Zur Erinnerung:
Artikel 5 des Grundgesetzes
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.