Das Ende der Wiedergutmachung

70 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz nähert sich die Entschädigungspolitik ihrem Abschluss. Ihre Geschichte verrät viel über unseren Umgang mit den NS-Verbrechen.

von Constantin Goschler

http://www.zeit.de/2015/04/ns-opfer-entschaedigung-bilanz-70-jahre-nach-befreiung-auschwitz/komplettansicht

Ein interessanter Artikel über die deutsche Politik der Wiedergutmachung nach dem Ende des 2. Weltkriegs.

(…) Man unterschied im Westen Deutschlands zunächst zwischen „allgemeinen“ Kriegsgräueln und spezifischen NS-Verbrechen. Damit war eine Trennlinie gezogen zwischen dem vermeintlichen „Normalkrieg“, den die Wehrmacht geführt hatte, und den nationalsozialistischen Gewaltexzessen, die man der SS zurechnete und zu denen man in erster Linie die Vernichtung der Juden zählte. Auf der mentalen Karte, die so entstand, bildeten die Schrecken des Weltkriegs eine weit ausgedehnte schwarze Fläche, auf der die NS-Verbrechen nur kleine rote Flecken darstellten. Die Verantwortung für die nationalsozialistischen Gewalttaten konnte damit auf einen engen Personenkreis beschränkt werden. Zugleich betrachtete man viele Aspekte der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung als zwar hässliche, aber letztlich „normale“ Begleiterscheinungen des Krieges. Erst im Verlauf der folgenden Jahrzehnte wurde die Gewaltlandschaft des Zweiten Weltkriegs allmählich umgefärbt: Mittlerweile erscheint sie in leuchtendem Rot (…)

Als die alliierten Besatzungsmächte und westdeutsche Politiker in den später vierziger Jahren das Projekt der Wiedergutmachung starteten, ging es ihnen in erster Linie darum, deutsche Opfer der rassischen, politischen und religiösen Verfolgung nach 1933 zu entschädigen und zu rehabilitieren. Die Ansprüche ausländischer NS-Opfer galten als abgedeckt durch die Reparationen, die Deutschland an die jeweiligen Staaten zahlen musste. De facto aber blieb deren Entschädigung aus: Angesichts der unermesslichen Kriegszerstörungen wurde nirgendwo Geld an NS-Opfer ausgezahlt – zumal die Reparationsleistungen nicht eben hoch waren (…)

Einen Sonderfall bildete das Abkommen, das die Bundesrepublik 1952 mit Israel und der Jewish Claims Conference schloss: Es sah Leistungen in Höhe von 3,45 Milliarden D-Mark vor, zu zahlen über mehrere Jahre. Die Gelder dienten vor allem dem Aufbau des Staates Israel sowie der Hilfe für Not leidende jüdische Überlebende in aller Welt.

(…) Das Bundesentschädigungsgesetz, das daraus 1956 hervorging, war allerdings grundsätzlich auf NS-Opfer beschränkt, die in einem Bezug zu Deutschland gestanden hatten. Ausnahmen erfolgten lediglich zugunsten einiger jüdischer Verfolgter aus Osteuropa, die innerhalb bestimmter Fristen in die Bundesrepublik gekommen waren (…) Insgesamt galt jedoch bis zum Ende des Kalten Krieges, dass NS-Opfer hinter dem Eisernen Vorhang von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen blieben.

(…) In den fünfziger und sechziger Jahren erhielten durch das Bundesentschädigungsgesetz etwa 360.000 NS-Opfer staatliche Renten und rund 650.000 weitere NS-Opfer Einmalzahlungen; 80 Prozent von ihnen waren Juden, die meisten von ihnen stammten aus Deutschland (…)

(…) Auf Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz entfallen daher etwa 47 Milliarden der insgesamt 71 Milliarden Euro, die der deutsche Staat bis Ende 2013 an Entschädigungsleistungen ausgegeben hat. Diese Summe sollte angesichts der Präzedenzlosigkeit des Vorgangs nicht kleingeredet werden. Dennoch verlieren die über 70 Jahre verteilten Zahlungen an Glanz, wenn man ihnen etwa die 35 Milliarden Euro gegenüberhält, die das von der großen Koalition beschlossene Rentenpaket allein in der laufenden Legislaturperiode kosten dürfte (…)

(…) Auf dem Weg zur Wiedervereinigung 1990 strebte die Bundesregierung deshalb keinen Friedensvertrag an, sondern das sogenannte Zwei-plus-Vier-Abkommen – eine völkerrechtlich durchaus umstrittene Konstruktion, um die alten Forderungen abzuwenden. Zum Ausgleich einigte man sich auf weitere Entschädigungszahlungen, die vor allem den bisher weitgehend ignorierten NS-Opfern hinter dem Eisernen Vorhang zugutekommen sollten. Zu diesem Zweck schloss die Bundesrepublik unter anderem ein Abkommen mit der Jewish Claims Conference über Entschädigungsrenten für osteuropäische Juden sowie ein Pauschalabkommen mit Polen und den Nachfolgestaaten der UdSSR in Höhe von 500 Millionen beziehungsweise einer Milliarde D-Mark (…)

Die Frage blieb über Jahre ungelöst – bis die 1998 an die Macht gekommene rot-grüne Koalition auf eine Lösung zurückgriff, die sie bereits während der achtziger Jahre in der Opposition entwickelt hatte: Sie schuf eine Stiftung, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, um die noch ungelösten Entschädigungsfragen abschließend zu regeln. Mit einem von Staat und Wirtschaft bereitgestellten Kapital von insgesamt zehn Milliarden D-Mark ausgestattet, zahlte sie in den folgenden Jahren vor allem „symbolische Leistungen“ an ehemalige osteuropäische NS-Zwangsarbeiter (…) 

(…) Die Jewish Claims Conference, jahrzehntelang ein Motor für den Ausbau der Wiedergutmachung, konzentriert sich heute in ihren jährlichen Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium darauf, die Unterstützung für hilfsbedürftige jüdische Holocaust-Überlebende zu verbessern, deren Zahl sie 2014 mit noch rund 400.000 bezifferte. Die Stiftung EVZ kümmert sich vor allem um Not leidende osteuropäische NS-Opfer (…)

Zur Ruhe gekommen ist die Entschädigungsdebatte also auch 70 Jahre nach Kriegsende noch nicht – selbst in juristischer Hinsicht setzte sich das Ringen bis in die jüngste Zeit fort. 2012 bestätigte der Europäische Gerichtshof in Den Haag den Grundsatz der Staatenimmunität, der es ausschließt, dass ausländische Staatsbürger zivilrechtliche Klagen gegen die Bundesrepublik einreichen. Genau dies hatten zuvor Nachfahren von Opfern eines von deutschen Soldaten verübten Massakers im griechischen Distomo getan (…)

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