Dieser Ausdruck bezieht sich laut Sure 4, 3.
auf die Versklavung von Männern und Frauen. Er stammt ausDie Beantwortung dieser Frage hat ein Rechtsgutachter namens Abdullah al-Faqee übernommen (Rechtsgutachten vom 23.06.2005). Er bezieht sich in seinem Gutachten aber nur auf Frauen. Hier m.E. die wesentliche Aussage des Gutachtens:
(…) Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sklaverei [im Islam] für ungültig erklärt worden ist. (..) Wenn Muslime gegen Ungläubige kämpfen, gelten die Frauen der Ungläubigen [für muslimische Männer] in diesem Fall als „Besitz der rechten Hand“, selbst wenn die weltlichen Gesetze dies verbieten würden. Wenn diese religiösen Gründe [für den „Besitz der rechten Hand“] nicht existieren, gelten die Menschen als frei [nicht als Sklaven].
Die Aussage ist in jedem Fall interessant. Ob sie tatsächlich zustimmt, kann ich als Laie nicht beurteilen.