Fatwa zu der Frage: Was bedeutet der Ausdruck „Was eure rechte Hand besitzt“?

Dieser Ausdruck bezieht sich laut Institut für Islamfragen auf die Versklavung von Männern und Frauen. Er stammt aus Sure 4, 3.

Die Beantwortung dieser Frage hat ein Rechtsgutachter namens Abdullah al-Faqee übernommen (Rechtsgutachten vom 23.06.2005). Er bezieht sich in seinem Gutachten aber nur auf Frauen. Hier m.E. die wesentliche Aussage des Gutachtens:

(…) Das bedeutet jedoch nicht, dass die Sklaverei [im Islam] für ungültig erklärt worden ist. (..) Wenn Muslime gegen Ungläubige kämpfen, gelten die Frauen der Ungläubigen [für muslimische Männer] in diesem Fall als „Besitz der rechten Hand“, selbst wenn die weltlichen Gesetze dies verbieten würden. Wenn diese religiösen Gründe [für den „Besitz der rechten Hand“] nicht existieren, gelten die Menschen als frei [nicht als Sklaven].

https://www.islaminstitut.de/2008/fatwa-zu-der-frage-was-bedeutet-der-ausdruck-was-eure-rechte-hand-besitzt/

Die Aussage ist in jedem Fall interessant. Ob sie tatsächlich zustimmt, kann ich als Laie nicht beurteilen.

 

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