Am 15. September 1935 wurden die „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet – „zum Schutze des deutschen Blutes“, wie es auf Nazi-Deutsch hieß. Den Kommentar verfasste ein späterer Kanzleramtsminister.
Von L. Joseph Heid
Der betreffende Kanzleramtsminister war Hans Maria Globke, der zusammen mit Wilhelm Stuckart, einem weiteren Rechtsverdreher, die Nürnberger Gesetze kommentierte.
Globke wurde zumindest 1963 vom Obersten Gericht der DDR in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Stuckart wurde 1947 im sog. Wilhelmstraßen-Prozess angeklagt. Er wurde zu fast 4 Jahren Haft verurteilt.
Der obige Artikel von Heid gibt einen guten Überblick über das politische Klima, das den Nürnberger Gesetzen vorausging und ihnen den Nährboden bereitete. Es war neu für mich, dass der ultrareligiöse Teil der jüdischen Gemeinschaft diese neue Gesetzgebung begrüßt haben soll, da hierdurch nunmehr eine getrennte Erziehung möglich und ausdrücklich das Verbot von „Mischehen“ gesetzlich festgeschrieben wäre.
Die Nürnberger Gesetze umfassten streng genommen nur zwei Gesetze, nämlich das sogenannte Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz. Heute wird das Reichsflaggengesetz aber ebenfalls den Nürnberger Gesetzen zugeordnet.
Wer sich diesen juristischen Wahnsinn ansehen will, wird hier fündig:
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Im Artikel wurde ich auf den Begriff „Erlösungsantisemitismus„ gestoßen, den ich bislang nicht kannte. Er prägte nicht nur die nationalsozialistische Weltanschauung, sondern soll im Dritten Reich sogar ein Glaubensbekenntnis, eine Art Ersatzreligion für Millionen von Deutschen gewesen sein. Der Begriff „Erlösungsantisemitismus“ wurde vom Historiker Saul Friedländer hervorgebracht, der damit den Glauben der Nazis beschrieb, dass „die deutsche Volksgemeinschaft erst nach der «Entfernung» der Juden erblühen könne“.