„Unbegrenzt“ heißt auch „unbegrenzt“, urteilte das LG Potsdam einen Mobilfunkanbieter ab. Dieser hatte zwar eine Daten-Flatrate wie vereinbart gewährt, doch ab einem bestimmten Datenvolumen die Geschwindigkeit drastisch reduziert.
Beim obigen Mobilfunkanbieter handelt es sich um E-Plus.