Ein belgischer Sexualstraftäter, der seit 30 Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mord in Haft sitzt, darf sterben. Das hat ein Berufungsgericht in Brüssel nun entgültig entschieden. Er ist damit der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wurde. Nun haben weitere Straftäter die Sterbehilfe beantragt.