Eine Muslimin darf mit Kopftuch ihr Referendariat auf dem Bezirksamt Neukölln antreten, aber nicht nach außen tätig sein. Der fade Kompromiss wird die Debatte nicht beenden. Letztlich muss der Staat auf einer Loyalität bestehen, die das Kopftuch sichtbar in Zweifel zieht
Mehr noch: Wen der Staat mit der Wahrung der Rechtsordnung beauftragt, der muss deren Kern, die Menschenrechte, ohne jede Einschränkung bejahen, innerlich wie äußerlich. Es gibt aber keine einzige Möglichkeit, die Menschenrechte, wie der Westen sie begreift, islamisch herzuleiten. Saudi-Arabien ließ unlängst verlauten, die Peitschenhiebe für den islamkritischen Blogger Raif Badawi könnten keine Verstöße gegen die Menschenrechte sein, weil die Scharia die Menschenrechte achte. Unter islamischen Vorzeichen bildet die Scharia den Rahmen für jedes Rechtsverhältnis. Menschenrechte im Islam sind Rechte für Muslime unter der Maßgabe der Scharia. Man lese nur die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1981 und die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990.
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1981
„Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990
Eine interessante These, die nachgeprüft werden könnte.