Früherer SS-Mann Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt

Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Er habe sich der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig gemacht. Der 94 Jahre alte Gröning hatte im Prozess Reue gezeigt.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-im-auschwitz-prozess-4-jahre-haft-fuer-ss-mann-groening-13703800.html

Das Urteil wird von den Kommentatoren sehr kontrovers diskutiert.

Aber meiner Ansicht nach ist es wichtig, das Gesamtbild zu sehen, nicht nur den alten 94-jährigen Verurteilten, der keiner Fliege etwas zuleide zu tun scheint und auch bei mir Mitleid hervorruft. Ich stelle gerne die Frage in den Raum, wie diese Kommentatoren reagieren würden, wenn nicht die „anderen“, sondern sie selbst und ihre Familie Opfer dieser Mordmaschinerie waren und noch sind. Würden auch nicht sie eine Art von „Gerechtigkeit“ anstreben?

Für Gerechtigkeit kann es aber nie zu spät sein.

KZ-Überlebende enttäuscht von Grönings Äußerungen

Als Mitglied der Waffen-SS soll Gröning im Konzentrationslager Auschwitz geholfen haben, das Gepäck von Häftlingen wegzuschaffen. Seit vier Monaten steht er deshalb vor Gericht in Lüneburg. Um Vergebung bat er nicht.

http://www.zeit.de/video/2015-07/4332689387001/auschwitz-prozess-kz-ueberlebende-enttaeuscht-von-groenings-aeusserungen

Jörg L. muss fünf Jahre in Haft

Mit Urteil v. 26.02.2015 hat das LG Lüneburg Jörg L. zu fünf Jahren Haft verurteilt (Az. 33 KLs 20/14).

Die Kammer bejahte sechs besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit, viermal in Verbindung mit versuchter Nötigung und einmal in Verbindung mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen. Dazu kamen sechs weitere Einzelfälle von Geheimnisverrat.

Gegen 15 Absolventen wurde ermittelt. Das niedersächsische Justizministerium soll bereits Verfahren zur Aberkennung eingeleitet haben.

Übrigens hat ein Gutachter den verurteilten Richter für voll schuldfähig gehalten. Die Anwälte des Jörg L. werden vermutlich gegen das Urteil Revision einlegen.