Zahlung von Ghetto-Renten auch nach Polen möglich

Deutsch-polnisches Abkommen tritt in Kraft – Anträge jetzt schon stellen.

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ghettorenten-zahlung-nach-polen.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=20&cms_et_sub=08.05.2015_ervice/Presse/Pressemitteilungen/ghettorenten-zahlung-nach-polen.html

…Jetzt können auch in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftige deutsche Rentenleistungen für die Arbeit erhalten, die sie in einem Ghetto erbracht haben…Die Auszahlung erfolgt ab Inkrafttreten des Abkommens. Die Renten werden ab Eintritt des Leistungsfalles, frühestens ab 1. Juli 1997, rückwirkend gezahlt…

Hier gibt es die Anträge in mehreren Sprachen.