Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es auch in Zukunft keinen „Tod auf Rezept“ geben. Diese Entscheidung passt zum hippokratischen Eid, der u.a. statuiert:
Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten;
Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung wird zukünftig ausdrücklich verboten. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein Sterbehilfe Deutschland jetzt tatsächlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, wie bereits angekündigt.
Demnach hat sich der Gesetzesentwurf der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Michael Frieser (CSU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) durchgesetzt.
Bundestag verbietet Sterbehilfe-Organisationen | DW Nachrichten