Vergewaltigung zweier Mädchen: Polizei nimmt vier Verdächtige fest

Vier Verdächtige zwischen 14 und 21 Jahren werden beschuldigt, in Weil am Rhein zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt zu haben. Die mutmaßlichen Täter wurden festgenommen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/vergewaltigungen-in-weil-am-rhein-vier-verdaechtige-festgenommen-a-1071117.html

Nicht nur in Köln soll manch ein Asylbewerber sein „Gastrecht“ missbraucht haben, sondern auch im beschaulichen Baden.

In der baden-württembergischen Stadt Weil am Rhein sollen in der Silvesternacht 2015 ein junger Mann und drei Jugendliche mehrfach zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt haben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um vier syrische Staatsbürger im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Die Tat soll sich in der Wohnung eines 21-jährigen Beschuldigten, einem anerkannten Flüchtling, und seines 15-jährigen Bruders, der den Status eines Asylbewerbers hat, zugetragen haben. Die zwei 14-jährigen Beschuldigten wohnen nach Angabe der Polizei in den Niederlanden und in der Schweiz. Ob sie ebenfalls Flüchtlinge sind, lässt sich der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Freiburg nicht entnehmen. Die Tatverdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Auch im Wolfsburg soll am 28. Dezember 2015 eine Vergewaltigung begangen worden sein. Einem 36 Jahre alten Asylbewerber wird vorgeworfen, einen 16-jährigen in der Toilette des Wolfsburger Rathauses (!) vergewaltigt zu haben. Gegen den Asylbewerber wurde ebenfalls Haftbefehl erlassen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Tatvorwürfe tatsächlich erhärten.

Bei fast 1,1 Millionen Flüchtlinge, die 2015 in Deutschland ankamen, dürften diejenigen, die straffällig geworden sind bzw. noch werden, auch zukünftig nur eine geringe Minderheit der Flüchtenden bilden. Dennoch werfen die durch Flüchtlinge begangenen Straftaten die interessante Frage in den Raum, was einer Gesellschaft wie der unsrigen zumutbar ist. Haben wir moralisch die Pflicht, Menschen (dauerhaft) aufzunehmen, die im erheblichen Umfang feindlich gegen unsere Rechts- und Moralvorstellungen eingestellt sind? Wohl kaum.