Arbeitnehmer bekommt Schmerzensgeld wegen Videoüberwachung

Jeder Mensch muss frei entscheiden dürfen, ob er bei seiner Arbeit überwacht wird. Sonst hat er Anspruch auf Schmerzensgeld, hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.

http://www.zeit.de/karriere/2014-01/videoueberwachung-arbeitsplatz-urteil-frankfurt

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