BAG: Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen

Auch wer krank ist, hat einen Anspruch auf Mindestlohn. Dies ergebe sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, entschied das BAG – zunächst für fast 22 000 Arbeitnehmer deutschlandweit. Arbeitsrechtler sehen darin aber eine Richtungsentscheidung auch für das neue Mindestlohngesetz.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-10-azr-191-14-mindestlohn-feiertage-arbeitsunfhigkeit/